Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber 2026?

4 Min.Aktualisiert: 13. Juni 2026

Kurz gesagt

Für einen gewerblichen Minijob zahlen Arbeitgeber 2026 zusätzlich zum Lohn rund 31 % Pauschalabgaben: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage. Bei einem Verdienst von 603 € sind das rund 190 € im Monat. In Privathaushalten sind die Abgaben deutlich niedriger.

Welche Pauschalabgaben fallen für einen Minijob an?

Anders als bei regulärer Beschäftigung führt der Arbeitgeber für einen gewerblichen Minijob pauschale Beiträge an die Minijob-Zentrale ab:

  • 15 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung
  • 13 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten)
  • 2 % einheitliche Pauschsteuer (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer)
  • Umlagen U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft) sowie die Insolvenzgeldumlage
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (an die Berufsgenossenschaft)

Wie hoch ist die Gesamtbelastung 2026?

In Summe liegen die Pauschalabgaben für gewerbliche Minijobs bei rund 31 % des Verdienstes. Bei einem Minijob an der Verdienstgrenze von 603 € im Monat bedeutet das etwa 190 € zusätzliche Kosten – die genaue Höhe hängt von den jährlich festgelegten Umlagesätzen und der Unfallversicherung ab.

Wichtig: Die 2 % Pauschsteuer darf der Arbeitgeber zwar grundsätzlich auf die beschäftigte Person abwälzen, üblich und meist vereinbart ist aber die Übernahme durch den Arbeitgeber.

Was gilt für Minijobs im Privathaushalt?

Für Minijobs in Privathaushalten (z. B. Haushaltshilfe) gelten reduzierte Pauschalabgaben von insgesamt rund 15 %. Zusätzlich können Privathaushalte 20 % der Kosten, maximal 510 € im Jahr, über § 35a EStG von der Steuer absetzen.

Die Anmeldung erfolgt unkompliziert über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt der Arbeitgeber für einen Minijob?+

Für gewerbliche Minijobs rund 31 % des Verdienstes an Pauschalabgaben (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschsteuer plus Umlagen), bei 603 € also etwa 190 € im Monat.

Muss der Arbeitgeber die Pauschsteuer übernehmen?+

Die 2 % Pauschsteuer kann grundsätzlich auf die beschäftigte Person abgewälzt werden, in der Praxis übernimmt sie aber meist der Arbeitgeber.

Sind Minijobs im Privathaushalt günstiger?+

Ja. Hier liegen die Pauschalabgaben bei rund 15 %, zusätzlich gibt es eine Steuerermäßigung von 20 % der Kosten (max. 510 € im Jahr) nach § 35a EStG.

Quellen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext; in Zweifelsfällen sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

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