Glossar

Teilzeit-Begriffe einfach erklärt

Die wichtigsten Begriffe rund um Teilzeitarbeit – kurz, belegt und mit Rechtsgrundlage. Jede Definition ist ein eigenständiger Faktensatz.

Teilzeit
Teilzeit ist nach § 2 TzBfG jede Beschäftigung, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die einer vergleichbaren Vollzeitkraft. Eine feste gesetzliche Stundengrenze gibt es nicht.
Echte Teilzeit (bis 30 Stunden)
Bei TeilzeitPro bezeichnet echte Teilzeit ausschließlich Stellen mit maximal 30 Wochenstunden – also vollzeitferne Teilzeit, die spürbar Zeit für Familie, Pflege oder Studium schafft.
Was echte Teilzeit bedeutet
Vollzeitnahe Teilzeit
Vollzeitnahe Teilzeit liegt in der Praxis bei rund 30 bis 35 Wochenstunden und unterscheidet sich kaum von Vollzeit. Sie steht der vollzeitfernen (echten) Teilzeit gegenüber.
Brückenteilzeit
Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG, seit 2019) ist eine zeitlich befristete Teilzeit von einem bis fünf Jahren, nach der man automatisch zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehrt. Voraussetzung: in der Regel mehr als 45 Beschäftigte.
Anspruch auf Teilzeit
Minijob (geringfügige Beschäftigung)
Ein Minijob ist 2026 auf 603 € im Monat begrenzt und für Beschäftigte weitgehend abgabenfrei. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt.
Minijob, Teilzeit, Midijob
Midijob (Übergangsbereich)
Im Midijob bzw. Übergangsbereich verdient man 2026 zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat – mit reduzierten, gleitend ansteigenden Sozialabgaben und vollem Versicherungsschutz.
Minijob, Teilzeit, Midijob
Werkstudent
Werkstudierende dürfen während der Vorlesungszeit in der Regel höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dank Werkstudentenprivileg zahlen sie nur Beiträge zur Rentenversicherung.
TzBfG
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge in Deutschland – darunter den Anspruch auf Teilzeit (§ 8), die Brückenteilzeit (§ 9a) und das Diskriminierungsverbot (§ 4).
Teilzeit in der Elternzeit
Während der Elternzeit sind nach § 15 BEEG bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt. Einen Anspruch auf Verringerung gibt es ab in der Regel mehr als 15 Beschäftigten.
Teilzeit in der Elternzeit
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €.
Gesetzlicher Mindesturlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage bei Sechs-Tage-Woche bzw. 20 Arbeitstage bei Fünf-Tage-Woche – also vier Wochen. Teilzeitkräfte erhalten ihn anteilig.
Urlaub in Teilzeit berechnen